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Anna-Seghers-Schule, Gemeinschaftsschule in Berlin-Adlershof, Klassen 1 bis 13

Hausordnung

Die Regeln, auf die sich Schülerinnen und Schüler, Eltern und Kollegium geeinigt haben.

Schulorganisation — Seiten in diesem Bereich

Grundsätze

  1. 1

    Vernunft, Achtung und Menschlichkeit bestimmen das Klima an unserer Schule.

  2. 2

    Jeder Schüler hat das Recht, die für ihn bestmöglichen Lernergebnisse zu erreichen und seine Fähigkeiten zu entfalten.

  3. 3

    Es ist Aufgabe aller am Schulleben Beteiligten, Gefahren für Leib, Leben und Eigentum zu verhindern. Waffen jeglicher Art, Alkohol sowie Rausch- und Suchtmittel sind an der Schule nicht gestattet.

  4. 4

    Erscheinungsformen rechts- und linksradikaler Gesinnung werden nicht toleriert. Insbesondere ist das Tragen von Kleidung und Symbolen, die als Sympathiebekundung für nationalsozialistische, gewaltverherrlichende, rassistische oder menschenverachtende Einstellungen gedeutet werden können, nicht zulässig.

Je nach Schwere eines Verstoßes werden verpflichtende Gespräche geführt, innerschulische oder schuldisziplinarische Maßnahmen ergriffen und gegebenenfalls strafrechtliche Schritte eingeleitet. Der vom Landeskriminalamt geführte Katalog der untersagten Symbole liegt bei der Schulleitung zur Einsicht aus.

Unterricht

Der Unterricht beginnt und endet mit dem Klingelzeichen. Zum Stundenbeginn sitzt jeder Schüler an seinem Platz, das Arbeitsmaterial liegt bereit. Darüber hinaus kann die Lehrkraft besondere Regeln festlegen. Das Betreten des Schulgebäudes ist erst mit dem Klingelzeichen zum Einlass erlaubt.

Während des Unterrichts kann der Raum nur mit Zustimmung der Lehrkraft verlassen werden. Aus Sicherheitsgründen entscheidet die Lehrkraft über das Öffnen und Schließen der Fenster. Erscheint keine Lehrkraft, informiert der benannte verantwortliche Schüler sofort nach Unterrichtsbeginn die Schulleitung.

Ordnung und Sauberkeit

Jeder Schüler ist für Sauberkeit an seinem Platz und für die pflegliche Behandlung von Lehr- und Lernmitteln sowie des Mobiliars verantwortlich. Der Ordnungsdienst wird vom Fachlehrer benannt und sorgt dafür, dass der Raum sauber verlassen wird. An der Reinigung des Schulgeländes beteiligen sich die Schüler nach einem festgelegten Plan; der Müll wird getrennt entsorgt.

Persönliche Gegenstände

Für die Aufbewahrung stehen Schließfächer in ausreichender Anzahl zur Verfügung. Fahrräder gehören angeschlossen an die Fahrradständer — das Land Berlin übernimmt dafür keine Haftung. Nimm keine Wertsachen und größeren Geldbeträge mit in die Schule und lasse sie keinesfalls in abgelegter Kleidung oder in der Schultasche. Die Schule kann keinen Schadenersatz leisten.

Elektronische Medien

Während des Unterrichts ist der selbstständige Gebrauch privater elektronischer Medien untersagt. Außerhalb des Unterrichts gilt je nach Jahrgang:

Alle Jahrgänge
Geräte sind vor Unterrichtsbeginn um 7.50 Uhr abzuschalten.
Jahrgang 10
Nutzung in der zweiten Hofpause außerhalb des Schulhauses.
Jahrgang 11 bis 13
Nutzung in den Hofpausen außerhalb des Gebäudes, in Freistunden auch in geschlossenen Räumen.

Voraussetzung für diese Nutzung

  1. Die Persönlichkeitsrechte jedes Einzelnen sind zu wahren. Jeder hat das Recht am eigenen Bild. Die Verbreitung von Bildern oder Tonaufzeichnungen ohne Erlaubnis der betroffenen Person ist verboten.
  2. Niemand darf sich durch die Benutzung der Medien gestört fühlen.
  3. Die Verbreitung verbotener Inhalte ist untersagt.
  4. Lehrkräfte dürfen elektronische Medien in den Unterricht integrieren.

Bei Verstoß

Das Gerät wird nach § 62 Abs. 2 Nr. 6 Schulgesetz eingezogen und kann nach dem Unterricht bei der Schulleitung abgeholt werden. Je nach Schwere des Verstoßes können weitere Maßnahmen folgen.

Pausen

In den großen Pausen gehen alle Schüler auf den Hof. Während der Pausen sind sie der Obhut der Schule anvertraut. Der Wechsel der Unterrichtsräume findet nach den großen Pausen statt; bei Regenpausen bleiben die Schüler im Gebäude und wechseln den Raum sofort.

Verlassen des Schulgeländes

  • Sekundarstufe I — das Schulgelände darf in den Pausen nicht verlassen werden. Über Ausnahmen entscheidet die aufsichtführende Lehrkraft im Einzelfall.
  • Sekundarstufe II, unter 18 Jahren — nur mit Genehmigung der Erziehungsberechtigten.
  • Sekundarstufe II, ab 18 Jahren — in eigener Verantwortung.

Alle berechtigten Schülerinnen und Schüler benötigen einen von der Schule ausgestellten Ausweis. Bei Verlust wird eine Schutzgebühr von 5 € an den Förderverein fällig.

Das Rauchen ist auf dem gesamten Schulgelände nicht gestattet und auch auf den Gehwegen vor der Schule nicht erwünscht. Schneeballwerfen ist auf dem Schulgelände nicht gestattet.

Mehrzweckhalle

Der Mehrzweckraum ist für Schüleraufenthalt, Esseneinnahme und als Standort der Cafeteria gedacht. In der Essenpause halten sich dort nur Schülerinnen und Schüler auf, die am Mittagessen teilnehmen oder etwas erwerben.

Sanktionen

Schülerinnen und Schüler, die gegen die Regeln der Schule verstoßen, werden zur Verantwortung gezogen. Bei Verschmutzung, Beschädigung oder Zerstörung von Schuleigentum ist der Schüler verpflichtet, während des Nachbleibens den Schaden zu beheben oder alles für die Wiedergutmachung Mögliche zu tun.

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